Compliance-Grundsätze für Externe

Grundsätze

Confido Jobservice unterhält zahlreiche Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu ihren Kunden, Mietern, Lieferanten, Vertriebs- und Geschäftspartnern. Der Umgang  mit diesen Parteien soll von Fairness, Vertrauen und Diskretion geprägt sein. In diesem Sinne legen wir die nachfolgend genannten Verhaltensgrundsätze als Maßstäbe für unser eigenes Handeln an. Die Einhaltung dieser Compliance-Verhaltensgrundsätze erwarten wir auch von unseren Lieferanten, Vertriebs- und Geschäftspartnern, insbesondere in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen Confido Jobservice.

Anwendungsbereich

Diese Compliancegrundsätze gelten für alle Dienstleister, Lieferanten, Agenturen, extern beauftragte Spezialisten und sonstigen Geschäftspartner, die für oder im Auftrag von Confido Jobservice tätig werden. Die Compliance-Grundsätze müssen dabei als Voraussetzung zur Auftragsvergabe akzeptiert werden.

Bestechung / Korruption / Zuwendungen

Wir dulden keine Korruption und Bestechung. Zudem vermeiden wir Geschenke, Einladungen und Incentives, damit nicht der Anschein einer Beeinflussung oder Einflussnahme entsteht. Confido Jobservice toleriert keinerlei Form von Korruption, d. h. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung und Bestechung gegenüber Amtsträgern. Mitarbeitende wie auch Geschäftspartner dürfen im Zusammenhang mit ihrer  geschäftlichen Tätigkeit für bzw. mit Confido Jobservice weder direkt noch indirekt für sich oder einen Dritten Vorteile

− annehmen, fordern oder sich versprechen lassen oder  

– anbieten,  gewähren oder versprechen,

die in unzulässiger Weise mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf ihre  geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen oder auf die geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen ihrer Geschäftspartner oder von Amtsträgern haben könnten oder diesen Eindruck zu erwecken geeignet sind. Damit bereits  der Anschein eines potenziell korrupten Verhaltens vermieden wird, erwartet Confido Jobservice, dass für die Dauer und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Zuwendungen jeder Art,  gleich ob von Einzelpersonen, Politikern, Behörden oder Unternehmen nicht angenommen bzw. gewährt werden. Als Zuwendungen versteht der Auftraggeber hierbei  sowohl Geld- als auch Sachzuwendungen in jeder Form.

Kartellverbot

Wir sind fair im Wettbewerb und beachten die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs und des Kartellrechts.

Eine Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen, sonstigen abgestimmten Verhaltensweisen und/oder an einem unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen sowie der Missbrauch einer möglicherweise gegebenen marktbeherrschenden Stellung wird durch Confido  Jobservice nicht toleriert. Das Gleiche gilt für sonstige, den Wettbewerb einschränkende oder verhindernde Verhaltensweisen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen bzw. Abstimmungen über Preise oder Preisbestandteile, über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten und über sonstige wettbewerbsrelevante Faktoren (z. B. Kosten, Kalkulationsgrundlagen). Ebenso ist ein Informationsaustausch mit Wettbewerbern über Preise, Preisbestandteile oder sonstige wettbewerbsrelevante Faktoren unzulässig.

Diskriminierungsverbot

Wir richten unser Verhalten nach den geltenden Gesetzen sowie Compliance Standards aus und beachten ethische Grundsätze.

Jede Form der Diskriminierung wird durch Confido  Jobservice abgelehnt und ist den Geschäftspartnern im Rahmen der Geschäftsbeziehungen untersagt. Die Geschäftspartner sind auch für solche Arbeitnehmende verantwortlich, die über Agenturen oder sonstige Vertragspartner beschäftigt werden. Diskriminierung oder Belästigung, insbesondere aufgrund von Alter, Herkunft, Nationalität, Behinderung, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Identität, politischer Haltung oder gewerkschaftlicher Betätigung werden von Confido Jobservice nicht toleriert.  

Mindestlohn / Mindestarbeitsbedingungen

Wir behandeln und entlohnen unsere Mitarbeitende fair und gewährleisten optimale Arbeitsbedingungen. Confido Jobservice erwartet, dass den zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eingesetzten Mitarbeitenden die gesetzlich bzw.  tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen gewährt werden. Zudem müssen Geschäftspartner durch zumutbare Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass etwaige Unterauftragnehmende ihrerseits den gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlohn und die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen gewähren. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, hat sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen tariflichen Vergütungen und Leistungen zu orientieren, die den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern. Das gesetzliche Mindesterwerbsalter ist einzuhalten. Zwangs- und Pflichtarbeit sind untersagt.  

Interessentskonflikte

Wir sind fair und integer im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern.  

Bereits der Anschein von Interessenskonflikten ist zu vermeiden. Offensichtliche oder mögliche Konflikte zwischen den Interessen der Geschäftspartner und von Confido Jobservice sind unverzüglich Confido Jobservice zu melden. Ein solcher Fall ist z. B. gegeben, wenn ein Mitarbeitender des Geschäftspartners in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einem Mitarbeitenden von Confido Jobservice steht, der Entscheidungen zugunsten des Geschäftspartners treffen kann oder auch, wenn ein Mitarbeitender der von Confido Jobservice oder eine ihm nahestehende Person an dem Unternehmen des Geschäftspartners beteiligt ist.

Anzeige von rechtswidrigem Verhalten

Erfahren wir von Verstößen im Unternehmen oder im Rahmen einer Geschäftsbeziehung, helfen wir aktiv dabei mit, diese aufzuklären.

Als Geschäftspartner bitten wir Sie darum, bei der Aufklärung von Verstößen gegen Gesetze bzw. diese Compliance-Grundsätze mitzuwirken. Hinweise können über verschiedene Kommunikationskanäle  direkt an Confido Jobservice gemeldet werden. Confido Jobservice behält sich vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden und die zuständigen Behörden zu informieren, wenn diese Kenntnis von Verhaltensweisen eines Geschäftspartners bzw. dessen Mitarbeitenden erhält, die in Zusammenhang mit einem Auftrag von Confido Jobservice stehen und einen Straftatbestand und /oder einen (Kartell-) oder Bußgeldtatbestand erfüllen. Das gilt auch bei einem konkreten Verdacht. Ein solches Vorgehen wird ebenfalls von den Geschäftspartnern erwartet.